Absinth verboten? Nicht mehr!

Absinth verboten

Absinth Verbot: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Absinth wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in (fast) der ganzen Welt verboten.
  • Seit 1988 ist der Verkauf und Konsum von Absinth in der Europäischen Union aber wieder legal.

Was ist Absinth und warum wurde Absinth verboten?

Absinth, welcher liebevoll auch die Grüne Fee genannt wird, ist eine hochprozentige Spirituose, welche die Kräuter Wermut, Anis und Fenchel enthält. Echter Absinth enthält klassischerweise 68 Prozent Alkohol und ist von natürlich grüner Farbe. Erfunden wurde Absinth im späten 18 Jahrhundert in der französischen Schweiz von einem Arzt namens Dr. Pierre Ordinaire. Nach einer Hochphase der Popularität Ende des 19. Jahrhunderts folgte das Verbot des grünen, mit Wermut hergestellten Getränks Anfang des 20. Jahrhunderts.

Im folgenden Artikel findest Du einige Informationen zur „Absinth Prohibition“. Es gibt eine Vielzahl an Gerüchten und Halbwahrheiten darüber, was Absinth ist und warum Absinth verboten wurde. Mit unserem Blogbeitrag möchten wir einige dieser Missverständnisse aus dem Weg räumen. Wir wünschen Dir viel Spaß beim Lesen!

In diesen Ländern war Absinth verboten

In Gang gebracht wurde das weltweite Absinth-Verbot durch die Schweiz. Hier wurde die Grüne Fee nach einer Volksabstimmung im Jahr 1910 verboten. Das Absinthverbot wurde sogar in die Schweizer Verfassung aufgenommen und bestand bis zum Jahr 2008. Weiterhin wurde Absinth in den Niederlanden (1909), den Vereinigten Statten von Amerika (1912) und Frankreich (1914) verbannt. Deutschland verbot das hochprozentige Getränk im Jahr 1923.

Warum wurde Absinth verboten?

Zu Zeiten des Verbots wurde die Grüne Fee als ein Getränk angesehen, dass Menschen verrückt und gewaltsam werden lässt. Ausschlaggebend war ein spektakulärer Mordfall aus dem Jahr 1905. Mr. Jean Lanfray, ein Schweizer Bauer mit einem offensichtlichen Alkoholproblem, ermordete im Alkoholrausch seine Ehefrau und Kinder. Entsetzt von der Brutalität der Tat wurde schnell ein Auslöser gefunden: Der teuflische Schnaps Absinth, denn der Bauer hatte neben diversen Gläsern Wein und Cognac auch ein Glas der hochprozentigen Spirituose getrunken. Ein gefundenes Fressen für die Prohibitionisten, nun hatten sie ein medienwirksames Ereignis, welches ihre Interessen das Getränk zu verbieten rechtfertigte. Ihrer Meinung nach war Absinth giftig, verursacht Halluzinationen und führt zu einem Untergang der Sitten und der gesellschaftlichen Ordnung. Die einzige Hilfe ist ein Verbot!

Absinth Halluzinationen
Absinth Halluzinationen: Der Fall Jean Lanfray

Absinth als Sündenbock

Der Mordfall war ein entscheidender Punkt für das Verbot von Absinth, da er die Diskussionen um das Getränk, seine Inhaltsstoffe und seine Wirkungen verschärfte. Die Geschichte schien auf den ersten Blick eindeutig zu zeigen, was Absinth Teuflisches anstellen kann. Allerdings hatte der Bauer an dem besagtem Abend schon sehr viel (anderen) Alkohol getrunken, bevor er letztendlich noch zwei Gläser Absinth hinzufügte. Diese Tatsache wurde jedoch verschwiegen, denn das Getränk wurde bereits von vielen Teilen der Gesellschaft als giftig angesehen. Die Grüne Fee musste mehr und mehr zum Sündenbock für alle gesellschaftlichen Probleme herhalten. Nichtzuletzt die Weinindustrie setzte sich für ein Verbot ein, denn die Absinth-Hersteller waren neue Konkurrenten am Markt, deren man sich durch ein Verbot des Getränks bequem entledigen konnte.

Absinth Verbot
Absinth wird verboten: Historisches Plakat

Die Aufhebung des Absinth-Verbots: Was ist passiert?

Fast die ganze Welt folgte dem Verbot der Spirituose Absinth. Lediglich England, Portugal und Spanien widersetzten sich, so dass hier die Herstellung und der Konsum des Getränks nie verboten wurde. Das Getränk geriet jedoch auch hier in Vergessenheit, denn die Metropole des Getränks war Frankreich. Ohne den Rückenwind aus dem Land der Grünen Fee ebbte das Interesse an dem Getränk mehr und mehr ab.

Eine Renaissance der Spirituose Absinth begann als ein auf alkoholische Genussmittel spezialisierter Importeur in den 1990er Jahren bemerkte, dass es in Großbritannien keine Gesetzgebung gab, die den Verkauf und Konsum von Absinth verbot. Hill’s Liquere, eine Brennerei aus der Tschechischen Republik, begann daraufhin für den britischen Markt Hill’s Absinth herzustellen. Die beginnende Distribution von Absinth wurde von einer Reihe von Artikeln in Lifestyle-Magazinen begleitet, die sich über die vermeintlich halluzinogene und erotisierende Wirkung des Getränks ausließen. Es wurde berichtet, dass van Goghs selbtsinduzierte Verstümmelung (er schnitt sich das Ohr ab) auf die Wirkung des Getränks zurückzuführen sei. Dies entspricht zwar nicht der Wahrheit, sorgte aber dafür, dass Absinth wieder in aller Munde war.

Absinth in Filmen

Selbst Hollywood Filme griffen Absinth als epochentypisches Getränk auf, so sah man bspw. 1992 in Bram Stoker’s Dracula ein Glas Absinth mit Absinthlöffel, 2001 berauschte sich Johnny Depp im Film From Hell auf seiner Jagd nach Jack the Ripper an Opium und smaragdgrünem Absinth und Kylie Minogue erotisiert im Film Moulin Rouge als Grüne Fee die Kinozuschauer.

Das Absinth-Verbot fällt: Die Grüne Fee ist wieder legal

Alle Ereignisse zusammen schufen eine neue Nachfrage nach dem historischen Getränk. Importeure und Brennereien begannen nun länderspezifische Gesetzgebungen zu überprüfen. In den Niederlanden ist der Verkauf von Absinth beispielsweise seit Juli 2004 wieder erlaubt, nachdem der Amsterdamer Weinhändler Menno Boorsma erfolgreich gegen das Verbot vor Gericht zog. Auch in anderen Ländern wurden bestehende Gesetze angepasst, denn Klagen gegen ein Absinth-Verbot hatten in der EU generell große Aussicht auf Erfolg. Ausschlaggebend war hier, dass sowohl in Spanien als auch in Portugal die Absinth-Herstellung und der Verkauf erlaubt waren.

Absinth verboten, so sieht es heute aus:

Einige Länder wie etwa Belgien legalisierten das grüne Getränk mit dem Hinweis auf eine ausreichende EU-Gesetzgebung. In Deutschland, wo seit 1923 nicht nur die Herstellung von Absinth, sondern sogar die Verbreitung von Rezepten zur Herstellung illegal waren, wurde das Verbot bereits 1988 wegen bereits bestehender EWG-Regelungen gelockert. Ein Thujon-Gehalt in alkoholischen Getränken von bis zu 35 mg/l war nun legal. Dies besagte die neue Aromenverordnung 88/388/EWG, die 1991 noch einmal überarbeitet und veröffentlicht wurde (91/71/EWG). Jedoch wurde „Absinth“ nicht direkt erwähnt, die Richtlinie legte fest, dass eine als „Bitterspirituose“ deklarierte Spirituose bis zu 35 mg Thujon enthalten darf. Dies bedeute faktisch, dass auch Absinth mit bis zu 35 mg Thujon legal war, solange man diesen als „Bitterspirituose“ deklarierte.

Im Jahr 1998 fand diese Regelung ebenfalls Eingang in die europäische Spirituosenverordnung. Diese wurde dann 2008 noch einmal überarbeitet, seitdem muss ein Absinth nicht mehr als „Bitterspirituose“ deklariert werden, sondern nur noch als „Spirituose“. Die Grenzwerte von 35 mg Thujon blieben bestehen (EG 110/2008). Seitdem ist in Deutschland wie den meisten EU-Ländern originaler, mit Wermut hergestellter Absinth wieder erlaubt, man kann also wieder ganz legal Absinth kaufen. Der Thujonanteil darf dabei bis zu 35 mg/kg betragen. (Mehr zu Absinth & Thujon erfährst Du in unserem Blog-Artikel.)

Wie sieht es in den anderen Ländern mit dem Fall des Absinthverbots aus? In der Schweiz wurde im Jahr 1999 das Verbot von Absinth aus dem Jahr 1910 aus der Verfassung gestrichen, Absinth blieb aber weiterhin per Gesetz verboten. Dies änderte sich im Jahr 2005, jetzt wurde die Herstellung und Verkauf ebenfalls in der Schweiz erlaubt. In den USA fiel das Verbot 2007, jedoch mit diversen Auflagen. Frankreich hob 2011 das seit 1915 geltende Verbot auf. Insgesamt, so kann abschließend festgehalten werden, gibt es im Prinzip kein Land mehr, dass an dem über 100 Jahre alten Verbot der Grünen Fee mehr festhält.

Ist Absinth noch giftig?

Die Frage, ob Absinth giftig ist oder nicht, hat sich schon immer gestellt. Diese Frage kam erstmals dadurch auf, dass Wermut, eine der wichtigsten Zutaten von Absinth, Thujon (alternative Schreibweise Thujone) beinhaltet, welches tatsächlich giftig sein kann. Nichtsdestotrotz ist Thujon  nur in sehr hohen Dosen gesundheitsschädlich. Absinth enthält nicht so viel Thujon, als dass wir uns Gedanken um unsere Gesundheit machen müssten. D.h. im Klartext Absinth ist nicht giftig und wurde deswegen ja auch wieder legalisiert. Es ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass Absinth auch früher nicht mehr Thujon enthalten hat. Historische Absinthe wurden analysiert und die Menge an Thujon war unter der legalen Menge von heute: 35mg/Liter. Aber was bedeuet das nun für die Wirkung von Absinth, alles Humbug oder ist der Absinth-Rausch doch anders als der Rausch den man von (normalem) Alkohol kennt?

Absinth giftig?
Ist Absinth giftig?

Der Absinth Rausch, oder was ist die Wirkung von Absinth?

Wer rosarote Elefanten sehen möchte, nachdem er ein paar Gläser Absinth getrunken hat, den müssen wir leider enttäuschen. Absinth ruft keine Halluzinationen hervor. Aber der „Absinthrausch“ unterscheidet sich von dem Rausch anderer harter Spirituosen. Dies ist das Ergebnis des hohen Alkoholgehalts von über 60 Prozent (Vodka und Whisky haben im Vergleich „nur“ 40-45%) und der Wirkstoffe der destillierten Kräuter. Hierbei ist Wermut (Thujon) aber auch der Fenchel zu erwähnen. Dieser enthält Fenchon, welchem ebenfalls gewisse Wirkungen zugeschrieben werden. Die Inhaltsstoffe können dafür sorgen, dass Du nach ein paar Gläsern Absinth eine körperliche sowie geistige Aktivierung verspürst. Absinth kann in diesem Sinne Deine Wahrnehmung beeinträchtigen, jedoch eher aktivierend als ermüdend wie bei anderen Spirituosen. Es ist alles in allem ein durchaus interessantes Gefühl, man darf nur nicht zu viel Absinth trinken, da ansonsten der Alkoholrausch die Wirkung von Absinth überlagert. Mehr über die Absinth Wirkung erfährst Du in unserem separaten Artikel.

Absinth Prozent: Was ist der Alkoholgehalt von Absinth?

Absinth ist bekannt dafür einen besonders hohen Alkoholgehalt zu besitzen. Der Alkoholgehalt von Absinth kann in der Tat besonders hoch ausfallen. Er variiert zwischen 25% beim Liqueur d’Absinthe bis hin zu 80% bei besonders hochprozentigen Absinthen wie bspw. dem Hamlet Absinth. Der traditionelle Alkoholgehalt von Absinth liegt bei 68%. Da Absinth jedoch mit Wasser vermischt wird beträgt der Alkoholgehalt beim Trinken eines Glases ca. 18 Prozent. Nur geringfügig mehr Prozent als bei einem guten Glas Rotwein. Absinth sollte übrigens niemals pur getrunken wurden. Leider wird dies jedoch noch immer in vielen Bars praktiziert und der Absinth angezündet. Wir empfehlen das ausdrücklich nicht! (Mehr zu den verschiedenen Trinkritualen erfährst Du bei uns im Shop)

Wir hoffen, dass Dir unser Blogbeitrag über das Absinth-Verbot gefallen hat. Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann hinterlasse uns doch einfach einen Kommentar oder folge uns auf unseren Social Media Kanälen.

Viele Grüße aus der Welt des Absinthes,

Nico vom ALANDIA Team

Häufig gestellte Fragen

Absinth ist nicht mehr illegal. Jedoch wurde Anfang des 20 Jahrhunderts in fast allen Ländern Europas sowie den USA verboten. Durch eine geänderte EU Gesetzgebung wurde dieses Verbot seit 1998 schrittweise aufgehoben, so dass Absinth mittlerweile in allen Ländern der EU wieder legal hergestellt, verkauft und konsumiert werden kann. 1999 strich die Schweiz das 1910 in die Verfassung aufgenommene Absinth-Verbot, komplett legal wurde Absinth dort aber erst im Jahr 2005. Im Jahr 2007 wurde das Absinth-Verbot ebenfalls in den USA aufgehoben.
Absinth wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in (fast) der ganzen Welt verboten. Seit 1998 ist der Verkauf und Konsum von Absinth in der Europäischen Union aber wieder legal. Verboten wurde er auf Druck von Lobbyisten und wirtschaftlichen Interessen der Wein- und Cognacindustrie. Die Gegner führten an, dass das im Absinth enthaltene Thujon eine Geisteskrankheit (Absinthismus) auslöst. Dies wurde jedoch mittlerweile widerlegt, so dass Absinth wieder legal hergestellt, verkauft und getrunken werden kann.
Nein. Es stimmt aber, dass Absinth nach wie vor das in Verruf geratene Nervengift Thujon enthält. Allerdings ist mittlerweile widerlegt, dass die im Absinth enthaltene Menge Thujon ausreicht, um in gefährlichem Ausmaß giftig zu wirken. Wichtig zu wissen: Auch Absinth des 19. Jahrhunderts enthielt nicht mehr Thujon als heutiger Absinth.
Wermut ist in der Naturheilkunde schon seit Jahrhunderten bekannt. Verantwortlich für die Wirkung sind die enthaltenen Bitterstoffe, die auch Amarum genannt werden. Die Wermutblätter werden oftmals als Tee verabreicht und fördert die Verdauung. Dementsprechend kann Wermut gegen Appetitlosigkeit oder Völlegefühl und Blähungen eingesetzt werden.
Der Alkoholgehalt von Absinthe liegt üblicherweise zwischen 45 und 80 Prozent und befindet sich im oberen Bereich von Spirituosen. Der traditionelle Alkoholgehalt sind 68 Volumenprozent. Ein hoher Prozentsatz ist notwendig um die natürlich grüne Farbe des Absinths zu stabilisieren.
Die Absinthe mit dem höchsten Alkoholgehalt Hamlet Hardcore Absinth, 80% Vol. Eichelberger Verte, 78% Vol. Abisinthe Amer, 72% Vol. Époque Absinthe, 70% Absinthe Gothica, 69% Hamlet Classic Absinth, 69% Strong68, 68% Vol.
Absinth macht nicht verrückt und ist in fast allen Ländern der Welt wieder legal. Seinen gefährlichen Ruf bekam Absinth durch das enthaltene Thujon. Dieses ist rein medizinisch gesehen ein Nervengift. Bei Aufnahme in hohen Konzentrationen kann es Krämpfe und Verwirrtheit auslösen. Allerdings ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass die Mengen an Thujon in heutigem aber auch damaligem Absinth zu gering sind, um in gefährlichem Ausmaß giftig zu wirken.
Nein, nicht mehr. Absinth ist in Deutschland seit 1998 wieder legal. Das Verbot hielt jedoch mehr als 70 Jahre. Im Jahr 1923 wurde die Herstellung und der Vertrieb des hochprozentigen Getränks aus Anis, Fenchel und Wermut verboten.

2 Gedanken zu „Absinth verboten? Nicht mehr!“

  1. Aus dem Fließtext geht hervor, daß Absinth in Deutschland seit 1991, in der Schweiz seit 2005 wieder legal ist. In den „häufig gestellten Fragen“ dagegen heißt es, Absinth sei in Deutschland (und allgemein in der EU) seit 1998 und in der Schweiz seit 1999 wieder legal. Was stimmt denn nun?

    1. Hallo Walther, die gesetzliche Lage ist etwas verzwickt, daraus resultieren die unterschiedlichen Daten. Hier die Erklärung dazu: 1988 wurde in der EU eine neue Aromenverordnung beschlossen (88/388/EWG), die 1991 noch einmal überarbeitet und veröffentlicht wurde (91/71/EWG). Die Richtlinie besagt, dass eine als „Bitterspirituose“ deklarierte Spirituose bis zu 35 mg Thujon enthalten darf. Dies bedeute faktisch, dass Absinth mit Thujon legal ist, solange man die Spirituose als „Bitterspirituose“ deklariert. 1998 fand dies ebenfalls Eingang in die europäische Spirituosenverordnung. Diese wurde dann 2008 noch einmal überarbeitet, seitdem muss ein Absinth nicht mehr als „Bitterspirituose“ deklariert werden, sondern nur noch als „Spirituose“. Die Grenzwerte von 35 mg Thujon blieben bestehen (EG 110/2008). In der Schweiz wurde das Verbot von Absinth 1999 aus der Verfassung gestrichen, Absinth blieb aber per Gesetz verboten. Dies änderte sich im Jahr 2005, jetzt wurde die Herstellung und Verkauf ebenfalls in der Schweiz erlaubt. Viele Grüße, Mike vom Team ALANDIA

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